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Pflegekräfte
aus Rumänien
Offiziell sind
nur Haushaltshilfen erlaubt
Die Betreuung
von pflegebe dürftigen Angehörigen übersteigt häufig
die psychischen und körperlichen Kräfte einer Familie.
Professionelle Hilfe aus Deutschland können sich viele nicht
leisten. Oft sind Betreuerinnen aus Osteuropa die einzige bezahlbare
Alternative zum Pflegeheim.
Seit 1. Januar 2005 ist die Beschäftigung von ausländischen
Arbeitnehmern in deutschen Haushalten erlaubt, wenn
entsprechende Kräfte in Deutschland fehlen. Die örtliche
Agentur für Arbeit prüft zunächst, ob eine Bedarfslücke
besteht. Dabei
kommen nur Personen ab dem 18. Lebensjahr und mit folgender Staatsangehörigkeit
in Frage: Rumänien.
Die Bewerber müssen weder berufliche noch sprachliche Qualifikationen
erfüllen. Darüber hinaus dürfen die Osteuropäer
nur als
Haushaltshilfen eingestellt werden. Die Tätigkeit ist also
auf hauswirtschaftliches Arbeiten begrenzt, so die offizielle Vorgabe
der
Bundesagentur für Arbeit. Die Pflege ist ausdrücklich
verboten. Doch: Wo endet die Hausarbeit, wo beginnt die Pflege?
Gesetzlich genaue Unterscheidung
Das Sozialgesetzbuch unterscheidet konkret zwischen Grundpflege
und hauswirtschaftlicher Versorgung. Zur Grundpflege gehören
Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die hauswirtschaftliche
Versorgung umfasst Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen.
Die ausländischen Haushaltshilfen dürfen "alle Arbeiten
verrichten, für die man keine medizinischen Vorkenntnisse braucht",
sagt
Klaus Schuldes von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
(ZAV).
Körperpflege und Hilfe bei der Ernährung seien in diesem
Rahmen durchaus zulässig. Das selbe gelte für die Unterstützung
bei der
Mobilität des Patienten, wie zum Beispiel die Hilfe beim Treppensteigen
oder beim Aufstehen. Für Tätigkeiten, wie zum Beispiel
Verbandswechsel oder das Verabreichen von Medikamenten, seien hingegen
medizinische Vorkenntnisse notwendig. Das dürfe die
Haushaltshilfe nicht, so Schuldes weiter.
Kosten von der Steuer absetzbar
Wer eine Osteuropäerin legal als Haushaltshilfe beschäftigen
will, muss ihr den tariflichen Lohn bezahlen. Die Einstiegslöhne
für eine Vollzeit-Haushaltshilfe liegen je nach Bundesland
zwischen 967 und 1177 Euro im Monat. Hinzu kommen Abgaben zur Sozialversicherung.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Haushalt des Arbeitgebers
dürfen monatlich bis maximal 365,37 Euro auf das Bruttoeinkommen
angerechnet werden (Ostdeutschland bis 351,60 Euro).
Lebt die Hilfe
nicht im Haushalt der Pflegeperson, liegt der Höchstbetrag bei
394,50 Euro (West) und 378,30 Euro (Ost). Haushaltshilfen sind bis
zu 624 Euro pro Kalenderjahr steuerlich absetzbar, wenn wegen Krankheit
des Steuerpflichtigen oder einer zu seinem Haushalt gehörenden
Person hauswirtschaftliche Hilfe nötig ist. Ist die Pflegeperson
schwerbehindert oder in die Pflegestufe III eingruppiert, sind 924
Euro pro Jahr absetzbar. Beschränkte
Aufenthaltsdauer
Die Beschäftigung ist zunächst auf drei Jahre angelegt.
Kommen die Haushaltshilfen aus EU-Staaten, können sie nach zwölfmonatiger
ununterbrochener sozialver sicherungspflichtiger Beschäftigung
eine unbefristete Arbeitsberechtigung-EU erhalten. Dazu reicht ein
einfacher Antrag bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit.
Dann darf die osteuropäische Kraft zeitlich unbegrenzt in Deutschland
arbeiten.
Das gilt nicht für Bulgaren und Rumänen. Sie müssen
nach drei Jahren ausreisen. Erst, wenn sie sich so lange im Ausland
aufgehalten
haben, wie sie in Deutschland beschäftigt waren, dürfen
sie wieder kommen. Es ist möglich, mehrere ausländische
Arbeitnehmer für
einen kürzeren Zeitraum hintereinander anzustellen - etwa für
drei Monate. Allerdings muss der Arbeitgeber bei jedem Beschäftigungs-
abschnitt einen neuen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen
- und der Vermittlungsvorgang beginnt von Neuem.
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